Jul 12
Stellungnahme Gericht FFM
Am 21.06.2010 haben wir einen Brief des Landgerichts Frankfurt am Main erhalten. Dieser wurde am 18.06.2010 verfasst und es wird Stellung zu unserem Beschwerdebrief genommen.
Über die Stellungnahme kann man nur mit dem Kopf schütteln.
Anbei eine Kopie des Briefes:
Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde vom 15.06.2010
gegen Vorsitzenden Richter am Landgericht Hefter
Verfahren Gutmann ./. Prof. Dr. Louwen ua
Sehr geehrte Frau Eiermann,
sehr geehrter Herr Eiermann,
mit Ihrer Dienstaufsichtsbeschwerde vom 15.06.2010 rügen Sie das Verhalten von Vorsitzenden Richter am Landgericht Hefter in der Verhandlung vom 9.6.2010 in dem o.a. Verfahren.
Sie führen aus, Sie hätten das Verhalten als grobe Unhöflichkeit und Respektlosigkeit gegenüber der Klägerseite und den weiteren Anwesenden empfunden.
Ein dienstaufsichtsrechtliches Vorgehen ist nach Ihren Ausführungen jedoch nicht veranlasst. Nach Art. 92 und 97 des Grundgesetzes ist die rechtsprechende Gewalt unabhängigen Richtern anvertraut. Danach unterliegt nicht nur die Entscheidungsfindung, sondern auch die Verhandlungsführung eines Richters der richterlichen Unabhängigkeit, die jegliche Einflussnahme oder Kommentierung durch den Präsidenten des Landgerichts verbietet.
Eine konkrete Pflichtwidrigkeit, die ein dienstaufsichtrechtliches Einschreiten gebieten könnte, vermag ich aufgrund Ihrer pauschalen Vorwürfe bezüglich der Verhandlungsführung nicht zu erkennen.
Ihre Beschwerde ist daher zurückzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Götz-Tallner
Fazit: Schon armselig was sich in unserem Rechtsstaat so alles ereignet und traurig, dass es Menschen gibt, welchen der Tod eines Menschen egal zu scheinen vermag und sich darüber stattdessen noch lustig machen. Dafür muss man tief gesunken sein…
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